Ob im privaten Gelände, auf gewerblichen Flächen oder für Kommunen, handle ich stets nach den aktuellen Richtlinien der Baumpflege (ZTV-Baumpflege). Um meine Arbeit als Baumpfleger möglichst baumschonend auszuführen, bewege ich mich deshalb mittels Seilklettertechnik in der Krone.
Immer im Sinne des Schutzes für Mensch und Natur.
Gerne stehe ich Ihnen bei Ihrem Projekt beratend und tatkräftig zur Verfügung!
Baumpflege trägt zum Erhalt der Statik und der Vitalität Ihres Baumes bei.
Mit schonenden Schnittmaßnahmen (Kronenpflege/Kroneneinkürzung) und unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit, führe ich Arbeiten am Baum aus.
Egal ob Jung- oder Altbaumpflege - mit einer passenden Schnittmaßnahme werden spätere Fehlentwicklungen vermieden oder bereits entstandene korrigiert.
Hierfür arbeite ich nach der ZTV-Baumpflege.
Weitere Leistungen:
Erziehungsschnitt | Aufbauschnitt | Erhaltungsschnitt | Lichtraumprofilschnitt | Totholzbeseitigung | Kopfbaumschnitt | Sturmschäden | Rettung und Bergung |
Materialrettung (Drachen & Drohnen) | Tierrettung | Nistkastenaufhängung | Zeidlerei |
Eine Fällung sollte das letzte Mittel der Wahl sein.
Als Baumpfleger steht für mich der Schutz des Baumes an oberster Stelle.
Sind jedoch die örtlichen Gegebenheiten für den Baum nicht mehr optimal oder ist der Baum am absterben, ist eine Fällung unumgänglich.
Gerne führe ich bei schwierigem Gelände Spezialfällungen aus.
Auch Hubsteiger, Arbeitsbühne und Kran können hierbei zum Einsatz kommen.
Bei dieser Entscheidung berate ich Sie gerne!
Die Kronensicherung verhindert z.B. bei Extremwetterlagen das Ausbrechen von beeinträchtigten Ästen.
Nach einer Sichtung vor Ort kann bei Bedarf eine Sicherung der Krone aus Tau-Verbindungen integriert werden.
Als ausgebildeter Baumwart für den fachgerechten Obstbaumschnitt, sorge ich für eine nachhaltige Pflege von Jung- und Altbäumen.
Obstbäume sind Kulturgut und müssen durch regelmäßige Schnittmaßnahmen erhalten werden. Durch die Pflege wird gewährleistet, dass der Baum die schweren Früchte tragen und eine hohe Qualität garantiert werden kann.
Altbäume, z.B. auf Streuobstwiesen, sind für die Artenvielfalt unabdingbar, sie müssen deshalb besonders gepflegt und dadurch geschützt werden.
Gehölze, vorallem auf öffentlichem Grund, dürfen im Zeitraum zwischen dem 1. März und 30. September grundsätzlich nicht gefällt werden. Der Paragraph § 39 des Bundesnatuschutzgesetz beinhaltet jedoch Ausnahmen, für gärtnerisch genutzten Flächen (z.b Hausgärten), zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (z.B. bei Sturmschäden) oder auch bei Fällungen zur Verwiklichung von Baumaßnahmen, sowie behördlich veranlasste Maßnahmen.
Schonende Form und Pflegeschnitte sind ganzjährig zulässig.
Die meisten Städten und Kommunen haben eine Baumschutzsatzung ausgearbeitet. Diese regelt z.B. ab welchem Stammdurchmesser ein Baum zu schützen ist. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es notwendig bei der örtlichen Behörde das Vorhaben anzumelden. Gerne kann ich für Sie die Anfrage übernehmen.
Generell lassen sich die Kosten für die Arbeiten am Baum nicht pauschalisieren. Die Kosten variieren Aufgrund von diversen Faktoren wie Höhe und Stammdurchmesser, Standortbedingungen und Entsorgung des Stammholzes bzw. Schnittguts. Ich bin jedoch bestrebt immer ein fachgerechtes und angemessens Angebot zu erstellen. Hierbei sollte jedem Besitzer die Pflege oder Fällung des Baumes ermöglicht werden.
Der zeitliche Aufwand wird ebenfalls durch die örtlichen Begebenheiten bestimmt und variiert sehr stark. Bei meiner Kalkulation versuche ich die meisten Faktoren zu berücksichtigen um Ihnen eine realistische Kostenberechnung aufzustellen. Danach kann ich Ihnen einen groben Zeitrahmen nennen und gegebenfalls anpassen.
Kontaktieren Sie mich gerne auch telefonisch
oder direkt per Mail.
Liebe Grüße,
Nicolas Kullmann